Häufig gestellte Fragen
Im Gegensatz zu einigen anderen Mitbewerbern verzichtet ENETE auf eine Provision Ihrer Ersparnis. Unser Service ist 100% kostenfrei für Sie! Wir sorgen uns so um den Kunden, dass er wieder zu uns nach Molbergen kommen möchte. Probieren Sie es aus.
Grundsätzlich ja – und das gilt auch für Mieter. Voraussetzung ist, dass der Mieter (und nicht der Vermieter) auch der Vertragspartner des Stromversorgers / Gasversorgers ist. Wenn Sie nicht bewusst einen Stromvertrag abgeschlossen haben, sind Sie im teuren Grundtarif, dürfen aber auch sofort wechseln. Für alle anderen gilt die Vertragslaufzeit des Altanbieters. In der sind es 12 oder 24 Monate. Da die Strompreise steigen kann der Wechsel je nach Anbieter bis zu 12 Monate im Voraus erfolgen. Sie müssen Ihren Stromvertrag / Gasvertrag nicht einmal kündigen. Wir kümmern uns um alles.
Seit dem Jahr 2000 hat sich der Strompreis fast verdoppelt. Schuld daran sind die Abgaben und Steuern im Zuge der Energiewende. Steuern, Abgaben und Umlagen machen mehr als 50 Prozent der gesamten Stromkosten aus.
Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange mit dem Wechsel. Durch einen frühzeitigen Wechsel können wir Ihnen die aktuellen Strom-Preise sichern und ein besseres Angebot machen, auch wenn Sie erst nach dem Vertragsende vom neuen Anbieter beliefert werden.
Nein, bei einem Stromanbieterwechsel kümmert sich der neue Anbieter um die Kündigung. Das gilt auch für einen Gasanbieterwechsel. Somit entsteht keine Lücke oder Überschneidung im Wechselprozess. Drängt allerdings die Zeit, sollten Sie selbst kündigen und gleichzeitig einen neuen Anbieter suchen. Gerne erledigen wir das für Sie telefonisch oder persönlich in unseren Geschäftsräumen in Molbergen. Kommen Sie doch einfach auf einen Kaffee vorbei.
Sie müssen sich bei uns um nichts kümmern. Unsere Mitarbeiter kümmern sich um einen reibungslosen Ablauf. Lehnen Sie sich entspannt zurück, wir machen den Rest.
Jeder Vertrag kann im Rahmen einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsende gekündigt werden. In manchen Fällen kann aber auch außerordentlich sofort gekündigt werden. Bei Strom und Gas gilt für eine nicht vereinbarte Preiserhöhung immer das Sonderkündigungsrecht. Auch beim Umzug können Sie den Stromanbieter oder Gasanbieter in den meisten Fällen außerordentlich kündigen.
Der Zählerstand wird mindestens einmal im Jahr abgelesen. Bei einem Stromanbieterwechsel oder Gasanbieterwechsel sollten Sie den Zählerstand zum Wechseltermin notieren. Der Anbieter benachrichtigt Sie hierzu schriftlich per Post oder per E-Mail.
Der Wechselprozess dauert nur wenige Wochen. Für den gesamten Wechselprozess sollten Sie in der Regel vier bis sechs Wochen einkalkulieren.